Warenannahme
Die Warenannahme ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.
Saubere, fleckfreie Kleidung nehme ich bis 50 Teile und je nach Saison, Spielzeug muss funktionsfähig und vollständig sein.
Ich nehme Ihre Ware in Kommission, bitte beachten Sie die Bedingungen und Abholzeiten.
Die Annahme erfolgt nur nach Terminvereinbarung.
Unsere AGB lauten:
Warenannahme
- Bitte beachten Sie, dass Waren nur noch nach Terminvereinbarung in Kommission genommen werden können. Kann die Ware nicht gleich gemeinsam durchgeschaut werden, muss sie innerhalb einen Woche abgeholt werden. Bei Fristüberschreitung wird die Ware einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.
- Textilien: Kleidung muss gewaschen, fleck- und fehlerfrei sowie der aktuellen Mode entsprechend sein. Hierbei wird keine Discounterkleidung genommen. Wir führen Kleidung bis Größe 152. Frühling-/Sommerkleidung kann bis 31. Mai angenommen werden, Herbst-/Winterkleidung bis 31. Dezember. Bettwäsche, Leintücher, Plüschtiere etc. können nicht entgegen genommen werden. Schmutzige sowie deutlich abgenutzte Schuhe werden nicht akzeptiert.
Die Annahme von Kleidung (inkl. Schuhen) ist pro Lieferung auf 50 Teile begrenzt!
- Spielwaren: Spielwaren (auch elektronische) müssen in fehlerfreiem und funktionstüchtigem Zustand sein. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit.
Abholung der Waren
Für die Abholung der Kommissionsware gelten folgende Fristen:
- Frühling-/Sommerware muss bis Ende des selben Jahres, Herbst-/Winterware bis Ende Juni des Folgejahres nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Spielwaren können grundsätzlich länger im Sortiment verbleiben, hierüber wird im Einzelfall entschieden.
- Beachten Sie, dass eine frühere Abholung der Ware in der jeweiligen Saison aus logistischen Gründen leider nicht möglich ist.
- Sollte diese Vereinbarung nicht eingehalten werden, wird die Ware einem guten Zweck zugeführt. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass Sie Ihre nicht verkauften Waren nicht zurück wollen. Teilen Sie dies bitte rechtzeitig mit. Sollten Sie verhindert sein und können die Fristen nicht einhalten, teilen Sie dies telefonisch mit, sodass ein neuer Termin vereinbart werden kann.
Verkaufserlös
- Die Festlegung der Preise erfolgt durch Spiel+Zeug.
- Bei erfolgreichem Verkauf werden 50% des Verkaufspreises ausbezahlt.
- Die Auszahlung erfolgt innerhalb einer Saison erst ab einem Betrag von 5.- €, spätestens mit Abholung der nicht verkauften Ware.
Sonstige Regelungen
Mit Abgabe von Markenware versichert der Kunde, dass es sich ausschließlich um Originale handelt. Spiel+Zeug haftet nicht für den Diebstahl, Verlust und Beschädigungen von Waren. Bei Verlust von Etiketten kann die Ware keinem Lieferanten mehr zugeordnet werden, die Ware übergeht dann in das Eigentum von Spiel+Zeug.
Mit dem Kauf bzw. der Abgabe der Waren akzeptiert der Kunde die AGB.
Stand: Februar 2017